Ambulante Kranken- und Altenpflege Berg GmbH

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Wer bezahlt die Pflege des kranken Menschen?

Hier ist zu unterscheiden zwischen der Behandlungspflege, d.h. Leistungen die durch den Arzt verordnet werden, hier zahlt generell die Krankenkasse (Dies sind Leistungen wie z.B. Medikamentengabe, Verbandswechsel, Stomaversorgung, Injektionen, Dekubitus-Versorgung u.v.m.) und Leistungen der Pflegeversicherung, hier kommen folgende Finanzierungen zum Tragen:

  1. Die Pflegekasse - wenn die Pflegestufe I, II oder III anerkannt ist, im Rahmen der gesetzlich festgelegten Leistungen.
  2. Der Pflegebedürftige - wenn die Pflegekasse nicht für die Kosten eintritt, oder die Kosten die festgesetzten Höchstgrenzen übersteigen.
  3. Der Sozialhilfeträger - wenn die Kranken- oder Pflegekasse keine Leistungen übernehmen bzw. das Einkommen/Vermögen des Pflegebedürftigen nicht ausreicht.


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